22. Mai 2012
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Markenrecht

Das Markenrecht fällt in den Bereich des Kennzeichenrechts. Markenrechte definieren sich in erster Linie auf geografische Bereiche, so dass ein Markenrecht auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen kann. Demzufolge kann eine Marke national, EU-weit (Gemeinschaftsmarke) oder als IR-Marke (internationale Marke) eingetragen sein. Territoriale Überlegungen sind schon deshalb sehr wichtig, weil über das Internet strategische Sicherungen von Marken immer wichtiger werden.

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